Hundehaltung in der Mietwohnung
Wer sich in einer Mietwohnung einen Hund anschaffen möchte, sollte einige rechtliche Aspekte bedenken, denn niemand möchte sich nach kurzer Zeit wieder von seinem Vierbeiner trennen. Aber es gilt auch einiges im Hinblick auf die artgerechte Haltung des Tieres zu beachten, damit das Leben mit einem Hund in der Mietswohnung reibungslos funktioniert.
Es macht keinen Sinn einen Hund gegen den erklärten Willen des Vermieters anzuschaffen, selbst dann, wenn es im Einzelfall rechtlich möglich ist. Niemand kann glücklich und zufrieden mit dem Tier in der Wohnung leben, wenn dies nicht erwünscht ist. Daher ist es immer ratsam, vor der Anschaffung mit dem Vermieter zu reden. Obwohl die Nachbarn kein Mitspracherecht haben, sollten auch diese hinzugezogen werden. Es ist sicher einfacher den Vermieter zu einer schriftlichen Zustimmung zur Hundehaltung zu bewegen, wenn die Nachbarn den Wunsch unterstützen.
Rechtlich sind Mieter nur dann auf der sicheren Seite, wenn der Vermieter ohne jegliche Einschränkung die Haltung des Hundes gestattet. In der Regel wird er aber eine Klausel verwenden, dass die Zustimmung widerrufen werden kann, wenn von dem Hund eine Belästigung ausgeht. Ohne die Duldung durch die Nachbarn wird kein Mieter auf Dauer einen Hund in der Mietwohnung halten können. Wenn andere im Haus schon einen Hund halten, gibt es meist deutlich weniger Probleme, als in Häusern in denen bisher kein Hund gewohnt hat. Sollte der geplante Hund, der erste im Haus sein, ist es daher von größter Bedeutung, die anderen Hausbewohner von dem Tier zu überzeugen.
Damit es später keinen Ärger gibt, sollte der Hund zur Wohnung passen. Ein kleiner Dackel, der durch das Treppenhaus getragen wird, gibt wenig Anlass als störend empfunden zu werden. Eine große Dogge könnte dagegen schnell Unmut bei den anderen Mietern hervorrufen. Generell ist bei Etagenwohnungen das Treppenhaus in die Entscheidung mit einzubeziehen. Große schwere Hunde haben oft Probleme Treppen zu bewältigen und sind daher für die oberen Etagen wenig geeignet. Sehr kleine Hunde schaffen Treppen zwar auch nicht, können aber getragen werden. Generell muss der Hund sich in der Wohnung gut bewegen können, ohne ständig anzustoßen. Das gilt auch für den Schwanz des Hundes, der bei größeren Rassen zu einem Problem werden kann. Nur wenn der Hund sich in der Wohnung wohlfühlt, ist er bereit, sich in dieser gesittet zu benehmen.
Es gibt keine Rasse, die nicht bellt, aber Hunde, die wenig Temperament haben, bellen meist seltener. Wenn der Hund nervös ist und bei jedem Geräusch in lautes Gebell ausbricht, werden auch tolerante Nachbarn den Hund nicht dulden und entsprechende Schritte einleiten. Aus diesem Grund sollten für Mietwohnungen kleine und ausgeglichene Hunde mit ruhigem Temperament gewählt werden.
Mieter sollten sich generell viel Zeit bei der Auswahl des Hundes nehmen und besonders darauf achten, wie sich das Tier verhält, wenn es auf etwas Ungewohntes trifft. Es ist kein Problem, wenn der Hund kurz anschlägt, er muss sich aber leicht und schnell wieder beruhigen lassen. Sicher kann mit Erziehung später einiges erreicht werden, aber es ist sehr mühsam, einen notirischen Kläffer zu einem ruhigen Mitbewohner zu erziehen.
Von Katzen über Vögel bis hin zu Nagern: Verträgt sich mein Hund mit anderen Tieren? Was muss ich beachten?
Ein Thema, dessen Regelungen nicht allen geläufig sind. Wir informieren über Rechte/Pflichten der Erben.
Die artgerechte Haltung von Hunden ist gesetzlich vorgeschrieben.
Nach dem Gesetz heißt es: