Die gesetzliche Hundesteuer
Seit über 200 Jahren wird in Deutschland die Hundesteuer erhoben. Während in vielen europäischen Ländern, zum Beispiel England, Spanien und Schweden, Hundebesitzer kein Geld mehr an den Staat zahlen müssen, sind in den meisten deutschen Gemeinden Hundehalter zur Abgabe einer Hundesteuer verpflichtet. Sehr viele „Herrchen“ und „Frauchen“ fühlen sich dadurch ungerecht behandelt, müssen doch die Besitzer von Katzen, Vögeln oder kleinen Heimtieren keinen Obolus für ihre Tiere entrichten. Befürworter der Hundesteuer argumentieren häufig damit, dass Hunde Gehwege, Parkanlagen und Straßen verschmutzen, während andere Haustiere das nicht machen und deswegen sei eine Hundesteuer nur gerecht, irgendjemand müsse ja für die Säuberung aufkommen. Doch ist dafür überhaupt die Hundesteuer da?
Wofür wird die Hundesteuer verwendet?
Die Hundesteuer ist keine zweckgebundene Abgabe, das heißt, sie wird nicht für die Beseitigung von Hundekot, dem Aufstellen von Hundekotentsorgungsspendern oder Auslaufflächen verwendet, wie oft fälschlicherweise angenommen wird. Stattdessen fließen die Gelder in einen gemeinsamen Topf und dürfen dort eingesetzt werden, wofür sie gerade benötigt werden, sei das nun der Bau einer neuen Schule, die neue Fassade des Rathauses oder eben doch für die Straßenreinigung von Hundekot. Laut Prof. Dr. Renate Ohr und Dr. Götz Zeddies macht das allerdings nur maximal 10 bis 20 Prozent der Einnahmen aus,
wie sie in einer Abhandlung über die ökonomische Gesamtbetrachtung der Hundehaltung in Deutschland schreiben. Im Jahr 2010 haben Deutschlands Hundebesitzer nach einer Berechnung des Statistischen Bundesamtes 258 Millionen Euro Abgaben gezahlt, 20% davon sind knapp 50 Millionen, das heißt über 200 Millionen Euro sind für andere Ausgaben übrig geblieben. Böse Zungen behaupten deswegen, die Hundesteuer hätte nur einen einzigen Grund: Nämlich Geld für die Gemeinde aufzutreiben, vor allem weil sie eine der wenigen Aufwandssteuern ist, die eine Gemeinde selber erheben kann. Doch zumindest einen weiteren, gerechtfertigten Grund hat die Hundesteuer: Sie soll die Zahl der Hunde in einer Ortschaft limitieren, weswegen ein Zweit- oder gar Dritthund meistens sogar noch teurer zu versteuern ist als der Ersthund. Ob es allerdings für die Wirtschaft der Gemeinden tatsächlich sinnvoll ist, die Hundeanzahl zu verringern, ist fraglich: Schließlich gaben laut einer Studie des Industrieverbands Heimtierbedarf (IVH) und des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands (ZZF) Tierbesitzer 3,9 Milliarden Euro für ihre Zamperl aus, alleine die Einnahmen aus der Umsatzsteuer übertreffen dabei diejenigen aus der Hundesteuer schon.
Wer zahlt wie viel Hundesteuer?
Da die Hundesteuer von den Gemeinden erhoben wird, ist die Spanne der Abgaben sehr groß: In einigen wenigen Gemeinden,
zum Beispiel in Bilsen in der Nähe von Hamburg, wird gar keine Hundesteuer erhoben. Allerdings sind solche Steueroasen eher die Ausnahme als die Regel. Der durchschnittliche Jahresbetrag für die Hundesteuer liegt bei den deutschen Gemeinden zwischen 80 und 120 Euro, Spitzenreiter ist Helgoland: Hier wird pro Hund mittlerweile eine Steuer von 255 Euro verlangt. In sehr vielen Gemeinden werden Besitzer so genannter „Kampfhunde“ besonders stark zur Kasse gebeten: In München werden hier beispielsweise sogar 800 Euro fällig. Von der Steuer befreit sind dagegen Gebrauchshunde wie Jagd- oder Diensthunde. In einigen Gemeinden gibt es auch Vergünstigungen für diejenigen Hundehalter, die einen Hund aus dem Tierheim aufnehmen oder mit ihrem Hund eine erfolgreiche Begleithundeprüfung vorweisen können. Ob das bei euch in der Gemeinde auch der Fall ist, erfahrt ihr am besten im Rathaus oder auf der Internetseite eurer Gemeinde.
Muss ich meinen Hund anmelden?
Erhebt eure Gemeinde eine Hundesteuer, dann seid ihr dazu verpflichtet, euren Hund so schnell wie möglich anzumelden. Die Fristen sind allerdings wieder von den einzelnen Gemeinden selbst gesetzt. In der Regel hat man aber mindestens zwei Wochen nach der Anschaffung des Hundes Zeit, bis man ihn bei der Gemeinde gemeldet haben muss. Über den Sinn oder den Unsinn der Hundesteuer lässt sich streiten, aber Fakt ist: Wer dabei erwischt wird, dass er keine Hundesteuer für seinen Hund zahlt, muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen.
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