Foto: © Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V.
Bei nachstehendem Text handelt es sich um eine Pressemeldung des Hamburger Tierschutzvereins. Weitere Informationen findet Ihr am Ende des Artikels.
20. März 2020 – Viele Menschen sind durch die Corona-Pandemie besorgt und verunsichert. Und natürlich fragen sich Hundehalter*innen: „Was passiert mit meinem Tier, wenn ich krank werde? Und darf ich noch spazieren gehen, wenn es zu einer Ausgangssperre kommt?“ Tierheimleiterin Susanne David vom Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. klärt auf.
Frau David, in einigen Ländern Europas und auch in ersten deutschen Gemeinden und Städten gibt es bereits Ausgangssperren. Was bedeutet das für Menschen mit Hund?
Ich gehe davon aus, dass auch bei einer Ausgangssperre das Ausführen des eigenen Hundes weiterhin möglich sein wird. In Italien ist es auch trotz Ausgangssperre erlaubt, mit seinem Tier in der Nähe der eigenen Wohnung spazieren zu gehen. Sich zu bewegen und auch sich zu lösen sind Grundbedürfnisse des Hundes. Es ist Halter*innen unmöglich zumutbar, ihre Hunde ununterbrochen in der Wohnung zu halten und sie zu zwingen, dort ihr Geschäft zu verrichten. Wir erziehen unsere Hunde zur Stubenreinheit und es ist auch ihre Natur, ihr unmittelbares Umfeld sauber zu halten. Etwas Anderes zu verlangen, wäre grob tierschutzwidrig.
Bewegung an der frischen Luft, gerade wenn jetzt die Sonne rauskommt, ist für Mensch und Tier gesund und stärkt die Immunabwehr. Das sehen ja auch Virologen so. Eine Ansteckungsgefahr entsteht ja erst durch die Sozialkontakte. Auch daher sehe ich keinen Sinn in einem Verbot von Gassirunden zu Zeiten einer Ausgangssperre.
Was gilt es bei Spaziergängen zu beachten? Und was fordern Sie von der Freien und Hansestadt Hamburg diesbezüglich?
Tatsächlich zeigt uns diese Krisensituation, wie durch ein Brennglas, dass wir viel zu wenig Hundeauslaufflächen in Hamburg haben. Schon in „normalen“ Zeiten führt das zu Überlastung der Flächen und viele Halter*innen müssen weite Wege zurücklegen, um ihren Hunden etwas Freilauf zu ermöglichen. Ich meine, damit die Hundehalter*innen sich nicht auf den Flächen tummeln müssen und den wichtigen sozialen Abstand halten können, müssen jetzt alle Verbotszonen für Hunde aufgehoben werden. Die Halter*innen müssen wohnortnah mit ihrem Hund an der Leine auf jede Grünfläche gehen können. Nur, wenn alle Parks und sonstigen Grünflächen für Hunde frei sind, ist auch das ortsnahe Gassigehen mit ausreichend Abstand zu anderen Menschen möglich. Allerdings appelliere ich auch an die Hundehalter*innen, keine Grüppchen zu bilden und gemeinsam den Hunden beim Spielen und Toben zuzusehen. Was sonst so schön ist, ist eben jetzt gefährlich.
Wir bieten derzeit in unserer Hundeschule keine Kurse an, weil auch dort der Kontakt mit der Trainerin und den Hundehalter*innen untereinander schnell ein Ansteckungsrisiko bedeuten könnte.
Gehen wir einen Gedankenschritt weiter: Was passiert mit einem Hund, wenn der Verdacht besteht, dass sich Halterin oder Halter infiziert hat?
Wenn Hundehalter*innen sich in Hausquarantäne befinden, können sie auch mit ihrem Hund nicht mehr auf die Straße gehen. Denn dann dürfen sie ja ihre Wohnung nicht mehr verlassen. Wer keinen Garten hat, sollte gesunde Personen aus seinem privaten Umfeld, die nicht in Quarantäne sind, bitten mit dem Hund spazieren zu gehen. Bei der Übergabe sind natürlich alle vorgegebenen Hygieneregeln zu beachten, um eine Übertragung einer eventuell vorhandenen Infektion zu vermeiden. Ich empfehle eine Übergabe, bei der der Hund vor die Tür läuft mit sofortigem Leinenwechsel. Jede*r Hundehalter*in sollte sich jetzt überlegen, wer im Fall der Fälle helfen könnte und dies schon mal abklären. Oft ist es ja von Vorteil, die eigene Hilfe anzubieten, um dann im Gegenzug ebenfalls die Zusage zur Unterstützung zu bekommen. Wenn man mit zwei möglichen Helfer*innen Absprachen trifft, hat man etwas Sicherheit, wenn man die Hilfe dann tatsächlich braucht.
Und wenn die Hundehalter*innen tatsächlich erkrankt sind?
Wenn Tiere unversorgt sind, weil erkrankte Halter*innen die Versorgung ihrer Tiere gar nicht mehr sicherstellen können, zum Beispiel, weil sie stationär behandelt werden, ist dies unbedingt an die nächstgelegene Polizeidienststelle zu melden, um eine Sicherstellung des Tieres nach geltenden behördlichen Regeln zu gewährleisten. Wir holen dann bei Bedarf die Tiere ab und bringen sie bei uns im Tierheim unter. Unsere Mitarbeiter*innen gehen auch in Schutzausrüstung in Wohnungen und Häuser, wenn es sein muss. Nach der Genesung der Halter*innen können die Tiere dann wieder bei uns im Tierheim abgeholt werden.
Jede Tieraufnahme in einem Tierheim ist ja mit Aufwand verbunden. Tun Sie etwas dafür, dass es soweit gar nicht erst kommt?
Wir haben mehrere Hilfsangebote von Menschen bekommen, die einen oder mehrere Hunde bei sich zuhause in Pflege aufnehmen würden oder mit Hunden von Menschen, die sich in Hausquarantäne befinden, spazieren gehen könnten. Wenn uns ein solcher Bedarf gemeldet wird, versuchen wir das zu koordinieren, sodass weniger Tiere bei uns im Tierheim aufgenommen werden müssen.
Wir gehen auf jeden Fall davon aus, dass die Menschen die Versorgung ihrer Hunde so lange wie möglich sicherstellen wollen und dafür auch vernünftig agieren werden – im ganz eigenen Interesse.