Bei nachstehendem Text handelt es sich um eine Pressemeldung der Tierschutzorganisation VIER PFOTEN. Weitere Informationen findet Ihr am Ende des Artikels.
Hamburg, 20. August 2020 – Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat einen Entwurf zur Anpassung der Tierschutz-Hundeverordnung vorgelegt. Die globale Tierschutzstiftung VIER PFOTEN bewertet die Vorlage als unzureichend. Noch sind zu viele wichtige Tierschutzprobleme zum Schutz von Heimtieren nicht berücksichtigt.
Sarah Ross, Heimtierexpertin bei VIER PFOTEN Deutschland: „Die geplanten Änderungen in der Tierschutz-Hundeverordnung sind zwar dahingehend positiv zu bewerten, dass die Anbindehaltung verboten und es auch strengere Vorschriften für private und gewerbliche Züchter geben soll. Insgesamt sind diese Änderungen aber nicht ausreichend. Große Tierschutzprobleme wie der anonyme Online-Tierhandel oder der Verkauf von tierschutzwidrigem Zubehör wie Stachelhalsbänder werden in dem Verordnungsentwurf nicht aufgegriffen. Außerdem hätten eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht sowie der verpflichtende Sachkundenachweis von Haltern und Züchtern endlich integriert werden müssen. Die erwähnte Gassi-Pflicht soll vor allem den Hunden zugutekommen, die dauerhaft im Zwinger gehalten werden. Für diese Tiere ist die Verordnung durchaus eine Verbesserung. Allerdings ist eine Stunde Auslauf pro Tag kaum ausreichend.“
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