Nur wenige Worte werden häufig so fälschlich synonym verwendet wie die Begriffe Hunde-Rechtsschutzversicherung und Hundehalter-Rechtsschutzversicherung. Obwohl sich beide an die gleiche Zielgruppe richten, beinhalten sie recht unterschiedliche Leistungen. Doch was und wovor bzw. wogegen schützen sie genau?
Der Hund als Tier mit besonderen Ansprüchen
Die Entscheidung, einen Hund als Haus- oder Heimtier zu halten, bringt eine Menge Verpflichtungen mit sich. Anders als Kleinvieh wie Meerschweinchen, Kaninchen oder Goldhamster kann die Verwandtschaft von Wolf & Co. nicht einfach in Käfigen gehalten und mit einem Minimum an Pflegeaufwand abgespeist werden. Ein Hund – egal welcher Rasse, welcher Größe und welchen Temperaments – benötigt mehrmals täglich Gelegenheit, sich zu erleichtern und zu bewegen. Er sollte Kommandos verstehen und diesen nachkommen, die Hierarchie innerhalb des menschlichen „Rudels“ kennen und akzeptieren sowie gegebenenfalls speziellen Aufgaben übernehmen. Als relativ hoch entwickeltem und intelligentem Wesen gelingt ihm das unter entsprechender Anleitung auch, denn im Gegensatz zur ebenfalls lernfähigen Katze hat ein Hund stets das Bedürfnis, seinem „Alpha-Tier“ zu gefallen.
Warum überhaupt versichern?
Doch die Mühe von Herrchen oder Frauchen und der Wille des Hundes allein genügen oft nicht. Selbst bei einem gut erzogenen, sonst immer gehorsamen und kerngesunden Vierbeiner kann es zu Situationen kommen, in denen HundehalterInnen einen speziellen Rechtsschutz bzw. -beistand benötigen. Weil zahlreiche Versicherungsgesellschaften das erkannt haben, bieten sie sowohl Hunde- als auch Hundehalter-Rechtsschutzversicherungen an.
Der Unterschied zwischen beiden besteht nicht nur in verschiedenen Bezeichnungen, sondern auch in einem grundlegend anderen Leistungsumfang: Während eine Hunde-Rechtsschutzversicherung alle Schäden und Streitigkeiten abdeckt, die durch das Tier selbst oder dessen Haltung entstehen können, schützt die Hundehalter-Rechtsschutzversicherung in erster Linie ihren Namengeber. Das mag zunächst verwirrend klingen, wird bei einem Blick auf die jeweils typischsten Fälle innerhalb der beiden Versicherungsarten jedoch schnell klarer:
Durch und durch animalisch – die Hunde-Rechtsschutzversicherung
Als fast schon klassisches Beispiel für den Nutzen einer Hunde-Rechtsschutzversicherung gelten
- Raufe- und Beißereien mit anderen Tieren, bei denen die gegnerische Partei Verletzungen erleidet, veterinär versorgt werden muss und eventuell sogar bleibende Schäden davonträgt. Weitere berühmt-berüchtigte Exempel sind
- zu Boden gestoßene oder gezogene Fahrradfahrer,
- bis zur Schrottreife verunglückte Autos samt dauerhaft arbeitsunfähigem Fahrer oder
- das aus Eifersucht komplett zerlegte Sofa neuer LebensgefährtInnen.
Des weiteren sind auch
- der Verwaltungsrechtsschutz für privat gehaltene Tiere,
- der Steuerrechtsschutz beim Thema Hundesteuer und
- der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz im Falle von Bußgeldstreitigkeiten
Bestandteil einer Hunde-Rechtsschutzversicherung.
Aber so bekannt und häufig diese Ereignisse auch sind – sie werden nur äußerst selten wirklich ein Fall für die ausgebenden Versicherungsgesellschaften. In der Regel verstehen diese eine Hunde-Rechtsschutzversicherung nämlich als subsidiär, also behelfs- oder ersatzweise einspringend. Das heißt, die Gesellschaften übernehmen eine gegebenenfalls nötige Leistung nur dann, wenn diese durch keine andere Police des verantwortlichen Halters gedeckt wird. Da Hunde rein rechtlich gesehen jedoch als „Sache“ gelten, gehören sie zum Hausstand – und fallen dementsprechend unter die Hausrats- oder die Privatrechtsschutzversicherung ihres Halters.
Wesentlich menschlicher – die Hundehalter-Rechtsschutzversicherung
Ganz anders verhält es sich mit einer Hundehalter-Rechtsschutzversicherung: Sie ermöglicht Herrchen oder Frauchen, Leistungen in Anspruch zu nehmen, die weder durch die Hausrats- noch durch die Privatrechtsschutzversicherung getragen werden. Dazu gehören in der Regel alle Situationen, die nicht auf dem (Fehl-) Verhalten des Tieres basieren. Beispiele hierfür sind
- erst nach dem Kauf erkannte Zuchtfehler
- Beeinträchtigungen durch Überzüchtung
- veterinäre Behandlungsfehler und deren eventuelle Folgen
- behördlich verhängte Auflagen zur Haltung
Im Rahmen einer entsprechenden Versicherung kann der Halter Schadenersatzsprüche geltend machen, Entschädigungszahlungen fordern und / oder Klage gegen Entscheidungen erheben, ohne die dadurch entstehenden Prozess- und Gerichtskosten tragen zu müssen.
Je nach Anbieter kann sich die Hundehalter-Rechtsschutzversicherung darüber hinaus auf folgende Aspekte erstrecken:
- Absicherung eines nicht gewerbsmäßig arbeitenden, vom Hundehalter beauftragten Tierhüters
- Deckung der Ansprüche eines im Rahmen der Hundeausbildung auftretenden Scheinverbrechers / Figuranten
- die Übernahme von Rettungs- und Bergungskosten
- die Aufrechterhaltung des Schutzanspruches bei Auslandsreisen
- die aus einem erwünschten oder unerwünschten Deckakt entstehenden Folgen oder Folgekosten (Trächtigkeitsabbruch, Trächtigkeitsuntersuchungen, Schnittgeburt, Nachsorge, trächtigkeits- oder geburtsbedingter Tod der Fähe, durch den Akt übertragene oder ausgelöste Krankheiten)
- Mitversicherung der Welpen
- Schutz vor Forderungsausfall, wenn ein anderer Hundehalter den durch sein Tier entstandenen Schaden nicht tragen kann
Eine Wahl ohne Qual
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Leistungen einer Hunde-Rechtsschutzversicherung gegebenenfalls auch durch andere Policen gewährleistet werden können; die der Hundehalter-Rechtsschutzversicherung jedoch wesentlich spezieller und teilweise unverzichtbar sind.