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Bei nachstehendem Text handelt es sich um eine Pressemeldung der Deutschen juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. Weitere Informationen findet Ihr am Ende des Artikels.
Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht fordert bundesweites Abschussverbot von Haustieren
26. April 2021 – Geschätzte 200.000 Katzen und tausende Hunde werden jedes Jahr von Jägern erschossen. Für die Besitzer ist das ein Trauma, insbesondere Kinder leiden massiv unter dem Verlust ihres „besten Freundes“.
Trotzdem ist der Abschuss von Haustieren in den meisten Bundesländern erlaubt.
Es diene dem „Schutz des Wildes“ ebenso wie z.B. auch vor Wilderei, führt die einschlägige Regelung im Bundesjagdgesetz zum so genannten Jagdschutz aus.
Doch stimmt das auch? Geht von Haustieren tatsächlich eine Gefahr für das Wild aus? Dieser Frage ist die Rechtsanwältin Christina Patt von der Deutschen juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. – kurz DJGT – nachgegangen.
Sie kommt gemeinsam mit ihrer Co-Autorin Rechtsanwältin Ellen Apitz in ihrer umfassenden Untersuchung zum Ergebnis, dass der Abschuss von Haustieren unverhältnismäßig und rechtswidrig ist.
Die Autorinnen haben mehrere wissenschaftliche Institute um eine Stellungnahme zur Frage gebeten, ob Hunde und Katzen tatsächlich eine nennenswerte Gefahr für das Wild darstellen. Sowohl das Max-Planck-Institut für Verhaltensbiologie, als auch die Fachbereiche Veterinärmedizin der FU Berlin und der LMU München konnten darauf keine zuverlässige Antwort geben. Für eine klare Aussage sei die Datenlage zu dünn.
Ein weiterer Kritikpunkt in der Stellungnahme ist, dass nirgends genau definiert ist, wann ein Hund oder eine Katze als „wildernd“ zu bezeichnen ist.
Davon wird oftmals schon pauschal ausgegangen, sobald sich eine Katze 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude bewegt. Die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast plant sogar, jede Katze, die sich mehr als 300 m vom nächsten Wohnhaus befindet, grundsätzlich als „wildernd“ zu bezeichnen – egal, ob sie es tut oder nicht.
Bei Hunden besteht diese Vermutung häufig bereits, wenn sie frei herumlaufen.
Die DJGT bemängelt in ihrem Fazit, dass sich der Haustierabschuss gleich in mehrerlei Hinsicht auf Vermutungen stützt, statt auf Tatsachen zu basieren.
Auf dieser schwammigen juristischen Basis, so Rechtsanwältin Christina Patt von der DJGT, ist ein Abschuss von Haustieren nicht vertretbar. Denn zum Töten eines Tieres ist laut § 17 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes ein vernünftiger Grund nötig. Der aber, so die Juristin, könne nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden. Eine derartig pauschale Vermutung reiche hier nicht aus. Schon deswegen sei die Regelung rechtswidrig.
Darüber hinaus sei der Haustierabschuss absolut unverhältnismäßig zum entstandenen Schaden: Das Töten eines Haustiers stellt einen schweren Eingriff in das Eigentumsrecht dar. Nicht zu vergessen die hohe seelische Belastung für die Besitzer nach dem Tod eines Haustiers. Demgegenüber steht, wenn überhaupt, nur ein vergleichsweise geringer Nutzen für das Wild, der bis heute nicht wirklich bewiesen ist.
Als Fazit ihrer Stellungnahme fordern die Autorinnen eine sofortige Änderung des Jagdrechtes. Der Haustierabschuss müsse deutschlandweit verboten werden.
Zur kompletten Stellungnahme
20210413_Toetung-von-Haustieren-im-Rahmen-des-Jagdschutzes.pdf (djgt.de)
- Jagd auf Hunde und Katzen ist rechtswidrig - 11. Mai 2021