Listenhund wirklich gleich Kampfhund?

   Listenhund wirklich gleich Kampfhund?

Der Hund ist des Menschen meist bester Freund, oder? Das trifft sicherlich auch auf sehr viele Hunde zu. Eigentlich könnte jeder Hund (jede Hunderasse) sogar der beste Freund werden, wenn man es richtig mit ihm anstellt. Leider hat sich unsere Gesellschaft dazu entschieden, Hunde einzuteilen und ihnen somit ein gewisses Image aufzuerlegen. Dazu gehört vor allem unter der breiten Bevölkerung die Einteilung in den braven Familienhund und in den bösen „Kampfhund“ oder Listenhund. Das, was es am meisten gebracht hat, sind Leid, Vorurteile und Missverständnisse.

„Kampfhund“, schon allein dieser Begriff versetzt doch viele in Angst und in Schrecken. Mit „Kampfhund“ wird direkt eine zähnefletschende, beißwütige und blutrünstige Bestie gemeint. Ein Gesetz sagt es so und deswegen sind bestimmte Rassen und deren Mischlinge pauschal einfach „Kampfhunde“ und müssen deswegen gesondert behandelt werden. Eigentlich kann man von Diskriminierung reden. Denn hier wird nicht nach dem Verhalten und dem Wesen eines einzelnen Hundes geschaut, sondern es wird einfach eine Rasse dazu generell abgestempelt. Im Grunde genommen ist doch jeder sogenannter „Kampfhund“ letztendlich nur ein Hund.

Was bedeutet es, einen Listenhund zu halten?

Es gibt für die Haltung von Listenhunden einige Auflagen, die auch noch von Bundesland zu Bundesland variieren können. Generell sollte man sich vor der Anschaffung sehr genau darüber informieren, was alles zu berücksichtigen ist. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel wird nach Kategorie 1 und 2 unterschieden und die Hunde aus beiden Kategorien dürfen mit der Erlaubnis der örtlichen Behörden auch gehalten werden. Diese Erlaubnis ist bei der Kategorie 2 leichter zu erlangen. Hier ist nur ein Sachkundenachweis des Halters notwendig. Pauschal gelten Leinen- und Maulkorbzwang. Es können aber Rassen beider Kategorien davon befreit werden. Zu der Kategorie 1 gehören Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier. Unter Kategorie 2 fallen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu.

Zu den „Rasselisten“ der einzelnen Bundesländer kommen Hunde, die generell in der ganzen Bundesrepublik Deutschland auf einer Liste stehen und wo die Zucht, der Verkauf und der Import generell verboten sind. Dazu gehören: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier (nicht aber der Miniature Bullterrier). Bei diesen Hunden ist es wirklich so, dass sie zuerst zum Einsatz als „Kampfhund“ gezüchtet worden.

Wie fing alles mit den Kampfhunden an?

Der American Pitbull sollte in einer bestimmten Geschwindigkeit Ratten töten, damit man darauf wetten konnte. Auch sollte er in den sogenannten „Pit´s“ (daher stammt auch sein Name) gegen andere Hunde kämpfen. Das geschah hauptsächlich in England und Irland. Im Jahre 1835 wurden solche Tierkämpfe verboten und der Pitbull verlor, ähnlich wie andere Leidensgenossen, diese „Arbeit“. Dafür wurde er zwischen 1898 und 1909 immer mehr in Amerika bei Hundeausstellungen oder bei Gewichtziehwettbewerben populär. Leider ist der Pitbull den Ruf als „Kampfhund“ nie ganz losgeworden. Dieses Schicksal teilt er sich mit den anderen Hunden aus der Reihe der „bullenartigen Terrier“.

Wenn man einmal die Geschichte betrachtet, sind Pitbulls und Co. eher die harmloseren Hunde, denn sie wurden gezüchtet, damit sie gegen andere Tiere kämpfen. Der Dobermann zum Beispiel wurde dafür gezüchtet um dem Züchter (der Herr Dobermann hieß und als Steuereintreiber arbeitete) bei der täglichen Arbeit zu helfen und den Menschen Angst zu machen.

Die aktuellen Statistiken zu Beißvorfällen zeigen, dass eher selten ein Beißvorfall von einem „Kampfhund“ ausgeht. Es sind viel mehr Hunde, denen man das gar nicht zutrauen würde. Zum Beispiel Dackel oder Deutscher Schäferhund.

Wieso ist der Ruf der Hunde immer noch so schlecht?

Man könne es einen „blöden Zufall“ nennen. Als die Medien Beißvorfälle mit Hunden immer stärker ausgeweidet haben, sah sich die Politik genötigt zu reagieren, damit die Bürger, die sich massiv bedroht fühlten „ruhig“ gestellt werden konnten. Da zieht in den Medien natürlich viel mehr eine Überschrift über den „bösen Kampfhund“ als über den bissigen Dackel oder Pekinesen, der ein Kind gebissen hat. Die Fälle mit Kampfhunden blieben innerhalb der Bevölkerung mehr in Erinnerung. Natürlich fühlt man sich mehr in der Negativmeinung bestätigt, wenn der Pitbull eines südländischen Zuhälters beißt, als, wenn es der Schäferhund von dem Rentner Herr Müller tut.

Egal, ob Pitbull oder Beagle, kein Hund ist von Natur aus böse und auch nicht aggressiv. Der Pitbull ist von Geburt an nicht gefährlicher oder bösartiger als jeder andere Hund. „Kampfhunde“ besitzen höchstens einige spezifische Eigenschaften, die es ihnen ermöglichen können, etwas besser einen Kampf zu gewinnen (beispielsweise die ausgeprägte Muskulatur, der breite Kopf, keine Schmerzrezeptoren im Zahnbereich). Das muss aber nicht zwangsläufig bedeuten, dass so ein Hund generell kämpfen will oder muss. Es ist sicherlich eine positive Entwicklung, dass sich immer mehr Bundesländer von der Rasseliste distanzieren und nur noch Hunde als gefährlich gelten lassen, die dem Gesetz folgend als solche einzustufen sind.

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