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Bei nachstehendem Text handelt es sich um eine Pressemeldung des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte. Weitere Informationen findet Ihr am Ende des Artikels.
26. Oktober 2020 – Der Bundesverband Menschen für Tierrechte und sein Landesverband Menschen für Tierrechte Rheinland-Pfalz begrüßen das neue rheinland-pfälzische Hochschulgesetz. Die Neufassung ist ein großer Fortschritt für die Studierenden und den Tierschutz, denn das Gesetz ermöglicht den Studierenden ihr Hochschulstudium erfolgreich zu absolvieren, ohne an Tierversuchen oder Tierverbrauch teilnehmen zu müssen. Die Tierrechtsverbände fordern die anderen Bundesländer auf, diesem guten Beispiel zu folgen.
In medizinischen, biologischen und verwandten Studiengängen werden immer noch Tiere für die Lehre „verbraucht“. Dies betrifft Übungen mit lebenden sowie mit toten Tieren. Bisher mussten Studierende, die aus Gewissensgründen die Verwendung von Tieren in ihrem Studium verweigerten, mit Nachteilen rechnen. Sie liefen Gefahr, den nötigen Schein nicht ausgestellt zu bekommen oder mussten aufwändige Anträge auf Befreiung von Tierversuchen stellen. Eine positive Ausnahme war bisher das hessische Hochschulgesetz. Danach waren Studiengänge so zu gestalten, dass Tiere nicht verwendet werden, soweit gleichwertige Methoden zur Verfügung stehen. Dennoch haben auch hier die Studierenden die Nachweispflicht, dass eine solche Methode zur Verfügung gestanden hätte, um zur Prüfung zugelassen zu werden.
Großer Schritt in Richtung Studium ohne Tierverbrauch
In Rheinland-Pfalz trat am 7. Oktober ein novelliertes Hochschulgesetz in Kraft. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte hatte im Vorfeld zusammen mit seinem Landesverband Menschen für Tierrechte – Tierversuchsgegner Rheinland-Pfalz e.V. Forderungen zum Schutz der Tiere und für die Gewissensfreiheit der Studierenden eingebracht – mit Erfolg. Für Studierende ist der letzte Satz in §3 (8) entscheidend: „Studierende sollen ein Hochschulstudium erfolgreich absolvieren können, ohne an Tierversuchen oder Tierverbrauch teilnehmen zu müssen.“
Fortschritt für die Studierenden
„Dieser neue Passus ist ein großer Fortschritt für die Studierenden und die Tiere. In der Praxis bedeutet dies, dass jetzt die Hochschulen in der Pflicht sind, ihren Studierenden eine Ausbildung ohne den Einsatz von Tieren zu ermöglichen. Im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern sind keine individuellen Begründungen und keine Befreiungsanträge mehr erforderlich – dies gilt für Tierversuche an lebenden und Präparationen an toten Tieren“, sagt die Tierärztin Dr. Stefanie Schindler, Fachreferentin für tierversuchsfreie Methoden beim Bundesverband Menschen für Tierrechte.
Tierversuche in der Lehre sind obsolet
„Das neue Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz stellt ein Studium ohne Tiereinsatz und ohne Nachteile für die Studierenden sicher. Mit dieser Tierschutzleistung setzt sich Rheinland-Pfalz an die Spitze der 16 Bundesländer. Wir erwarten, dass alle Bundesländer dem Beispiel Rheinland-Pfalz kurzfristig folgen!“, ergänzt Dr. Christiane Baumgartl-Simons, Tierärztin und Vorsitzende von Menschen für Tierrechte Rheinland-Pfalz. Die Zahl der tierfreien Methoden, wie beispielsweise Computersimulationen, wächst nach Auskunft der beiden Vereine rasant. Es sei deswegen höchste Zeit, dass die überflüssigen Übungen an lebenden und getöteten Tieren endlich bundesweit beendet werden. Dafür wollen sich beiden Vereine auch in Zukunft einsetzen.
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