Wer bereits einen Hund hat oder sich einen anschaffen möchte, sollte sie kennen – die Pflichten für Hundehalter in Deutschland. Sie betreffen ganz unterschiedliche Bereiche und können sich je nach Bundesland sowie nach Städten und Kommunen unterscheiden. Wer die Pflichten als Hundehalter nicht beachtet, muss mit teils empfindlichen Sanktionen rechnen.
Die Hundesteuermarke als Nachweis für die Hundesteuer
In Deutschland ist die Hundesteuer für alle Hundehalter verpflichtend, wobei die Bedingungen der einzelnen Kommunen in der jeweiligen Hundesteuersatzung festgelegt werden. Die Höhe der Hundesteuer ist abhängig von der Größe eines Hundes und der Hunderasse sowie von der Anzahl der Hunde. Hunde, die als ungefährlich gelten, werden mit rund 200 Euro jährlich besteuert, während der Steuersatz für gefährliche Hunde bis zu 1.000 Euro betragen kann. Eine ermäßigte oder gar keine Hundesteuer zahlen Halter von Helferhunden sowie von Wach- und Diensthunden. Gleiches gilt für Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden, zum Beispiel im Zusammenhang mit einer Hundezucht. Von der Hundesteuer im ersten halben Jahr bis zu drei Jahren befreit sind oftmals Hundehalter, deren Hund aus dem Tierheim stammt. Auch Hundebesitzer, die einen Hundeführerschein vorweisen können, profitieren von Steuerermäßigungen. Wer seinen Hund nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.
Hundehaftpflicht ist in einigen Bundesländern Pflicht
In einigen Bundesländern ist die Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, wobei bei der Suche nach der passenden Versicherung ein Kreditvergleich hilft. Da jeder Hundebesitzer für Schäden haften muss, die sein Hund verursacht, lohnt sie sich für alle Hundehalter. Denn grundsätzlich haftet jeder Hundehalter per Gesetz für Personen- und Sachschäden, die sein Tier verursacht hat und die sehr teuer und schlimmstenfalls existenzbedrohend sein können. Der Abschluss einer Hundehalterhaftpflicht ist in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen für alle Hundehalter zwingend vorgeschrieben. In allen übrigen Bundesländern – Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Sachsen – muss für bestimmte, als gefährlich geltende Hunderassen eine Hundehaftpflicht abgeschlossen werden. Einzig in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine gesetzliche Pflicht für eine Hundehaftpflichtversicherung.
Leinenzwang – die allgemeine und ortsunabhängige Leinenpflicht
Hamburg und Berlin sind die einzigen Bundesländer, in denen es eine allgemeine Leinenpflicht gibt. Das bedeutet, dass Hunde grundsätzlich angeleint werden müssen. Die jeweiligen Hundegesetze in den Bundesländern Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und im Saarland schreiben Hundehaltern das Anleinen aller Hunde an bestimmten Orten vor. Beispiele sind Gaststätten, Wälder, öffentliche Grünanlagen, Friedhöfe, Fußgängerzonen sowie Büro-, Verwaltungs- und Geschäftsgebäude. Abhängig vom Bundesland und von der Kommune gibt es für gefährliche Hunde zusätzliche Vorgaben bezüglich der Leinenpflicht. In Baden-Württemberg gilt eine Anleinpflicht für Hunde ab einem Alter von sechs Monaten. In den Bundesländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Thüringen und Schleswig-Holstein ist die maximale Leinenlänge von gefährlichen Hunden auf einen oder zwei Meter begrenzt.
Maulkorbpflicht nicht nur für Kampf- und Listenhunde
Hunde, die als gefährlich eingestuft und deshalb oft als Kampfhunde oder Listenhunde bezeichnet werden, müssen – mit Ausnahme von Bayern und Hessen – in der Öffentlichkeit grundsätzlich einen Maulkorb tragen. In Brandenburg sind außerdem alle Hunde, unabhängig von der Rasse, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Verwaltungsgebäuden maulkorbpflichtig. Darüber hinaus haben die Kommunen in allen Bundesländern die Möglichkeit, weiterführende Vorschriften zu erlassen. Welche Hunde als gefährlich eingestuft werden, kann von Bundesland zu Bundesland variieren. Rechtsgrundlage sind die Hundegesetze des jeweiligen Bundeslandes oder Einzelfallregelungen, wenn ein Hund, unabhängig von seiner Rasse, als gefährlich eingestuft wird. Wer als Hundehalter die Maulkorbpflicht ignoriert, muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen.
Sachkundenachweis ist in Niedersachsen Pflicht
Das einzige Bundesland, das bislang einen Sachkundenachweis, der auch Hundeführerschein genannt wird, von jedem Hundebesitzer verlangt, ist Niedersachsen. Diese Bestimmung gilt unabhängig von der Rasse eines Hundes. Die Bundesländer Sachsen, Bremen und Bayern behalten sich vor, durch die Ortspolizeibehörde gegebenenfalls Regelungen zur Nachweispflicht zu erlassen. Anderes gilt für Halter von bestimmten Hunderassen, für die ein Sachkundenachweis nach dem jeweiligen Hundegesetz in bestimmten Bundesländern verpflichtend ist. Dazu gehören Berlin, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Sachsen-Anhalt.