Zur wechselseitigen Beziehung zwischen Hund und Herrchen ist eine artgerechte Hundehaltung notwendig. Diese ist gesetzlich definiert. Im
Tierschutzgesetz in der Fassung vom 18. Mai 2006, ist die artgerechte Haltung im zweiten Paragraphen geregelt. Dieses Gesetz besagt: „Wer sich ein Tier anschafft oder betreut, muss das Tier seinen Bedürfnissen und seiner Art entsprechend angemessen pflegen und ernähren sowie verhaltensgerecht unterbringen.“ Die optimale Befriedigung der Bedürfnisse des Hundes ist somit von der Rasse abhängig. Daneben solltet ihr den Gesundheitszustand, das Alter und den Charakter des Tieres beachten.
Mindestanforderungen für eine artgerechte Hundehaltung
Eine artgerechte Haltung bedeutet ein Zusammenleben in Haus oder Wohnung, nicht in einem Zwinger. Dem Hund sollte innerhalb dieses Wohnbereichs ein Rückzugsort zur Verfügung stehen. Dieser sollte zugfrei an einem ruhigen Ort mit Decke, Korb, Hundebett oder dergleichen ausgestattet sein. Achtet allerdings darauf, dass dieser Ort noch so zentral in Haus oder Wohnung platziert wird, dass euer Hund jederzeit am sozialen Leben der Familie teilhaben kann.
Der soziale Kontakt ist für einen Hund nämlich ungemein wichtig. Das umfasst den täglichen Kontakt zu seinen Bezugspersonen wie auch den Kontakt zu Artgenossen. Dieser Kontakt sollte schrittweise erfolgen, und erst wenn der Hund sich daran gewöhnt hat, kann die Zusammenkunft auch ohne Leine stattfinden. Der Hundekontakt sollte immer im Beisein der jeweiligen Halter erfolgen und es muss zudem gewährleistet sein, dass der andere Hund friedlich und ebenfalls nicht angeleint ist.
Auslauf und allein lassen
Ein weiterer wichtiger Punkt bei der artgerechten Haltung ist der Auslauf des Hundes: mindestens dreimal täglich und optimalerweise in Wald, Park oder auf Feldern und Wiesen. Wenn möglich, solltet ihr eurem Hund so oft es geht einen unangeleinten Auslauf ermöglichen. Der Auslauf ist nicht nur für das große und kleine Geschäft gedacht. Vielmehr solltet ihr diese Zeit für Spiele und erzieherische Maßnahmen nutzen. Die Dauer des Auslaufs richtet sich nach Rasse, Größe und Gesundheitszustand des Tiers. In der Regel solltet ihr täglich ein bis zwei Stunden für den Auslauf und ein bis zwei Stunden für die Erziehung oder das Spiel einplanen.
Seid ihr berufstätig oder habt andere regelmäßige Verpflichtungen, bei denen ihr euren Vierbeiner nicht mitnehmen könnt? Regelmäßiges Alleinlassen des Hundes sollte, nach einer schrittweisen Gewöhnungsphase, nie mehr als ein paar Stunden anhalten. Außerdem müsst ihr gewährleisten, dass euer Hund in dieser Zeit genug Wasser oder Futter zur Verfügung hat.
Artgerechte Pflege und Ernährung
Neben den sozialen Kontakten und dem Auslauf sind auch Pflege, Unterbringung und
Ernährung in Deutschland gesetzlich geregelt. Ständig zur Verfügung stehendes Frischwasser und eine Futtergabe mindestens einmal täglich sollte selbstverständlich sein. In diesem Zusammenhang solltet ihr auf eine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung mit Nähr- und Ballaststoffen sowie Mineralien achten. Diese sind unter anderem in Fleisch, Getreide und Gemüse enthalten (mehr dazu in unserem großen
Futterratgeber). Das Gewicht eures Hundes solltet ihr regelmäßig kontrollieren.
Die Fellpflege ist abhängig von der Rasse und dem Haarkleid des Hundes. Ein gepflegter Hund sollte regelmäßig gekämmt oder gebürstet und je nach Bedarf geschoren oder getrimmt werden. Kontrolliert euren Hund außerdem nach Flöhen, Hautparasiten und Zecken und entfernt diese bei Bedarf. Auch Kot, Zähne und Ohren müssen von euch stets im Auge behalten werden. Einmal im Jahr sollte bei eurem Hund ein tierärztlicher Kontrollcheck auf dem Programm stehen. Bei dieser Gelegenheit könnt ihr auch Details zu Impfungen oder Wurmkuren klären. Bei Verletzungen oder Auffälligkeiten im Verhalten solltet ihr ebenfalls sofort einen Tierarzt aufsuchen.
Wirtschaftlicher Aspekt bei der Hundehaltung
Der Hund ist ein großer wirtschaftlicher Pluspunkt, denn mit der Nahrung und dem Hundezubehör werden mehr als fünf Milliarden Euro jährlich erwirtschaftet. Hunde sorgen auch für eine Reduzierung der Gesundheitskosten der Halter, da die Bewegung mit dem Hund die Gesundheit fördert. Diese Einsparung wird auf rund zwei Milliarden Euro geschätzt. Durch die artgerechte Haltung ist der Halter verpflichtet, sich mit dem Hund bei jedem Wetter draußen aufzuhalten, dies stärkt das Immunsystem. Auch als sozialer Partner hilft der Hund bei vielen Konflikten untereinander, was wiederum der Psyche zugutekommt. Der Besteuerungstatbestand der Hundehaltung ist gesetzlich geregelt, wie auch andere Verordnungen. Die Höhe der zu entrichtenden Steuern ist von der Gemeinde abhängig. Diese Steuer sorgt auch dafür, die Anzahl der Hunde in einer Gemeinde zu begrenzen.