Allgemeines
Hunde können im Freien leben. Allerdings nicht alleine und nur unter bestimmten Voraussetzungen, die wir jetzt hier besprechen möchten. Die Hundehaltung im Freien ist eine alte Tradition, die durchaus nicht nur schlechte Seiten hat. Will man diese Tradition weiterführen und den Hund als „Hofbewacher“ einsetzen, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Dauerhafte Zwingerunterbringung nicht erwünscht
Der Hund ist nicht immer im Zwinger oder allein im Hof/Garten, sondern höchstens 8 Stunden am Tag (noch besser wären höchstens 6 Stunden). Hunde sind Rudeltiere und brauchen den Kontakt zu ihrem Rudel. Hält man einen Hund einzeln, dann ist die Menschenfamilie sein Rudel und muss auch die Anforderungen erfüllen, die der Hund stellt, um sich wohl zu fühlen. Eine Ausnahme stellen unter Umständen Herdenschutzhunde (z.B. der Kangal) dar; diese bevorzugen oft einen Liegeplatz im Freien. Dies ist jedoch deren freie Entscheidung und man kann von diesen Rassen nicht auf andere schließen.
Wetter- und Windschutz
Der Hund hat eine wetter- und windgeschützte Hundehütte, in die er sich zurückziehen kann. Sie darf nicht zu klein sein, damit der Hund sich darin ausstrecken kann, aber auch nicht zu groß, damit seine Körperwärme ausreicht, um die Hütte aufzuheizen. Ist das nicht der Fall, muss die Hütte beheizbar sein – dies ist sogar gesetzlich geregelt.
Ausreichend Auslauf und Spaziergänge
Die Zeit, die der Hund „freilaufend“ im Hof/Garten verbringt, ersetzt nicht den Spaziergang mit dem Herrchen/Frauchen. Die Gassirunde erfüllt nicht nur den Zweck, dass der Hund sein Geschäft verrichten kann, sie ist auch ein Ritual, das Hund und Herrchen/Frauchen zusammenschweißt, dem Hund Kontakt zu anderen Hunden ermöglicht und ihn sein Revier kennenlernen und abstecken lässt.
Dauerhafte Unterbringung im Freien nicht bei jeder Rasse möglich
Nicht alle Rassen sind für eine Haltung im Freien geeignet. Kurzhaarige Hunde ohne Unterwolle können den Winter nicht ungeschützt draußen verbringen. Hunde mit kurzer Schnauze (z.B. Boxer) haben zudem bei großer Hitze oft Probleme mit der Atmung. Sinnvoll ist, die Tiere zumindest zeitweise reinzuholen.
Zwingerhaltung
Auch wenn es von Gesetzes wegen erlaubt ist, Hunde im Zwinger zu halten, ist diese Form der Hundehaltung nicht unbedingt die beste. Bei größeren Züchtern ist sie jedoch trotzdem oft üblich, da ja die wenigsten Menschen so viel Platz im Haus haben, dass dort auch noch ein oder zwei trächtige und eine laktierende Hündin mit ihren Welpen Platz haben. Da diese Hunde im Zwinger ja nicht alleine sind, haben sie ja ein Rudel, das sie schützt und ihnen soziale Kontakte bietet.
Zunächst ist wichtig, dass der Zwinger ausreichend groß ist. Wer seine(n) Hund(e) liebt, der wird nicht nur einen Drahtverschlag bauen, sondern einen hochwertigen Hundezwinger anschaffen, in dem der Hund sich wohlfühlt und vor Witterungseinflüssen optimal geschützt ist. Als Käufer eines Welpen sollte man dennoch darauf achten, dass der Welpe bis zu seinem Auszug alle für einen Familienhund wichtigen Dinge kennengelernt hat: Kinder, laute Geräusche (z.B. Staubsauger), Besucher, etc. Ein Welpe, der im Familienverband aufwächst, lernt alles das ganz selbstverständlich, bei einem Welpen aus dem Zwinger muss darauf extra geachtet werden.
Regeln lernen
Was bei Zwingerhunden außerdem sehr wichtig ist, ist, dass auch sie Regeln kennen und befolgen müssen. Oft ist es nämlich so, dass die Hunde, die im Zwinger wohnen, die unerzogensten und schlimmsten Hunde sind. Das rührt daher, dass manche Besitzer es bequem finden, den Hund wann immer es geht im Zwinger zu parken und sich nicht mit ihm beschäftigen.
Die Verantwortung, die man mit der Entscheidung für einen Hund übernimmt, endet jedoch nicht an der Zwingertüre. Wer sich dessen bewusst ist, kann seinen Vierbeiner tagsüber in den Garten/Hof/Zwinger lassen, wenn er dafür in der Freizeit für ihn da ist.